Immobilien professionell bewerten lassen
Die Bewertung einer Immobilie ist klar durch Rechtsvorschriften geregelt *). Die Grundstücks- und Immobilienbewertung verlangt die Anwendung fundierter betriebswirtschaftlicher, juristischer und bautechnischer Sachkenntnisse. Darüber hinaus sind gute Marktkenntnisse notwendig um einen Verkehrswert (Marktwert) für bebaute und unbebaute Grundstücke zu einem bestimmten Stichtag im gewöhnlichen Geschäftsverkehr zu ermitteln.
Die Wertermittlung von Immobilien unterliegt darüber hinaus strengen nationalen oder internationalen Bewertungsverfahren. Ziel ist es, den Verkehrswert oder den Beleihungswert Ihrer Immobilie unter Berücksichtigung des Immobilienmarktes zu ermitteln und dabei extrem unterschiedliche Wertermittlungsergebnisse zu vermeiden.
Es sind drei Immobilienbewertungsverfahren zu unterscheiden:
das Vergleichswertverfahren,
das Ertragswertverfahren und
das Sachwertverfahren.
Ein Gutachter hat bei der Bewertung einer Immobilie/eines Grundstücks das gewählte Bewertungsverfahren gemäß ImmoWertV zu begründen und zur Plausibilitätskontrolle ein weiteres Bewertungsverfahren durchzuführen.
Neue Immobilienwertermittlungsverordnung 2010
: Die Immobilienwertermittlungsverordnung (ImmoWertV) trat am 1. Juli 2010 in Kraft und löste die bis dahin geltende Wertermittlungsverordnung aus dem Jahr 1988 ab.
Die Verordnung legt die Grundsätze zur Ermittlung der Verkehrswerte von Grundstücken fest. Sie findet überall dort Anwendung, wo der Verkehrswert (Marktwert) von Grundstücken oder Immobilien zu ermitteln ist. Anwender sind vor allem die Gutachterausschüsse für Grundstückwerte, Sachverständige für die Grundstückswertermittlung, Banken und Versicherungen.
Die neue ImmoWertV schafft eine moderne, praxisorientierte Grundlage für die Immobilienbewertung und leistet einen wichtigen Beitrag für eine den heutigen Anforderungen entsprechende Ermittlung der Verkehrswerte von Grundstücken. Sie erhöht damit die fachliche Qualität vieler Wertermittlungen.
Die Novellierung der Verordnung war erforderlich, weil sich die Bedingungen auf dem Grundstücksmarkt seit Erlass der bisherigen Wertermittlungsverordnung im Jahr 1988 tiefgreifend geändert haben. Der Beitritt der neuen Länder, die neuen Aufgabenbereiche Stadtumbau und Soziale Stadt sowie der demographische und wirtschaftliche Wandel, die Internationalisierung der Immobilienwirtschaft und die stärkere Kapitalmarktorientierung haben zu neuen stadtentwicklungspolitischen und wirtschaftlichen Rahmenbedingungen geführt. Darüber hinaus hat sich in den letzten gut 20 Jahren seit Erlass der letzten Wertermittlungsverordnung die Wertermittlungspraxis erheblich weiterentwickelt.
Die ImmoWertV greift diese Entwicklungen auf. Sie erfasst neue für den Grundstücksverkehr wichtige Aspekte, z.B. durch die Berücksichtigung der energetischen Eigenschaften als Gebäudemerkmal oder die Berücksichtigung der Wertrelevanz städtebaulicher Umstände, wie sie etwa in Stadtumbaugebieten vorliegen. Sie erhöht die internationale Vermittelbarkeit, z.B. durch Aufnahme des Discounted-Cash-Flow-Verfahrens in einer für die Grundstückswertermittlung geeigneten Form. Sie regelt den Umgang mit künftigen Entwicklungen, weil diese für den Verkehrswert von entscheidender Bedeutung sind, fordert insoweit jedoch, dass diese solide und nachvollziehbar ermittelt werden. Spekulative Annahmen sind damit ausgeschlossen, um einer Immobilienkrise, wie sie in den USA und in anderen Ländern zu den größten Verwerfungen geführt hat, schon auf der Ebene der Bewertung wirksam entgegenzutreten.
Quelle:
Information des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung vom 12.07.2010
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*) gesetzliche Regelungen für die Immobilienbewertung: Baugesetzbuch (BauGB), Immobilienwertermittlungsverordnung (ImmoWerV), Wertermittlungsrichtlinien (WertR), Baunutzungsverordnung (BauNVO), Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) und die Vorschrift der Energieeinsparverordnung (EnEV).